"Es ist (...) auch in kleineren Unternehmen möglich, auf die Wünsche, Bedürfnisse und Notwendigkeiten von Mitarbeitern mit Kindern Rücksicht zu nehmen."
Jochen Prusko, Prokurist und Stellvertreter der Geschäftsführung, über familienfreundliche Personalpolitik in der IFD gGmbH
Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen ein hohes Kompetenzpotential in ein Unternehmen wie unseres ein. Schlechte Arbeits- oder Arbeitszeitbedingungen können zur Folge haben, dass Mitarbeiter mit Kindern, die sich in der Elternzeit befinden oder nach dieser wieder zurückkehren möchten, ihren Arbeitgeber verlassen. Der Verlust dieser Kompetenzen und erhebliche Zeitinvestitionen in die Schulung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter wären die Folge. Um dies zu vermeiden, bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Reihe von Möglichkeiten, die sie nach der Geburt ihrer Kinder nutzen können:
1.
Jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter, die bzw. der in Elternzeit geht, wird zugesichert, dass sie bzw. er nach der Rückkehr wieder im bisherigen Aufgabengebiet arbeiten kann.
Bei der Rückkehr aus der Elternzeit wird in einem gemeinsamen Gespräch geklärt, wie die künftige Arbeitszeit unter Berücksichtigung von Unterbringungsmöglichkeiten in Kinderkrippe, Kindergarten oder Tagesstätte für beide Seiten zufriedenstellend geregelt werden kann.
2.
Jeder Mitarbeiter hat nach der Rückkehr aus der Elternzeit die Gewähr, dass er nach dem Ablauf eventueller Übergangszeiten wieder im Rahmen der vertraglich geregelten Arbeitszeit eingesetzt wird.
3.
Eine Reduzierung der vertraglich geregelten Arbeitszeit mit der Begründung der Erziehungspflichten lehnen wir aus moralischen Gründen ab. Familienbedingte Stundenreduzierungen in Übergangszeiten werden unter Hinzuziehung des Betriebsrats durch Zusatzvereinbarungen geregelt.
4.
Fehlt wegen der Krankheit eines Elternteils die häusliche Aufsicht über Kinder unter 12 Jahren, können die Mitarbeiter vorübergehend ihre Kinder an den Arbeitsplatz mitbringen.
5.
Telefonischer Kontakt zur Familie ist für die Mitarbeiter grundsätzlich kostenfrei.
6.
Wir gewähren Mitarbeitern mit Kindern Sonderurlaub bei der Erkrankung des Ehegatten.
7.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern haben Vorrang hinsichtlich der Urlaubswünsche in Ferienzeiten.
8.
Bei der Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren und der damit verbundenen Pflege durch die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter übernehmen wir die Differenz zum Nettolohn, die sich durch den Bezug des Kinderpflege-Krankengelds ergibt.
Seit Gründung unseres Unternehmens im April 2001 sind 20% unserer Mitarbeiter Eltern geworden. Insgesamt haben knapp 40 % des festangestellen Personals Kinder unter 12 Jahren. Was uns dabei sehr freut, ist, dass keiner unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „kinderbedingt“ den Betrieb verlassen musste oder wollte.
Es ist also auch in kleineren Unternehmen möglich, auf die Wünsche, Bedürfnisse und Notwendigkeiten von Mitarbeitern mit Kindern Rücksicht zu nehmen.
Unsere durchweg positiven Erfahrungen auf diesem Gebiet belegen die Annahme, dass der größere Koordinations- und Organisationsaufwand bei der Personalplanung wettgemacht wird durch eine hohe Mitarbeitermotivation und – in der Folge - eine verbesserte Effizienz und Effektivität.
Jochen Prusko
Prokurist
Stellvertreter der Geschäftsführung in der IFD gGmbH