"Aufgrund des vorhandenen Eltern-Kind-Arbeitszimmers sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TK nicht mehr gezwungen, bei einem Ausfall der regulären Betreuung, zu Hause zu bleiben."

 

Jantje Ohlroggen, Gleichstellungsbeauftragte der Techniker Krankenkasse, über das Eltern-Kind-Arbeitszimmer

 

 

Jantje OhlroggenDie Techniker Krankenkasse engagiert sich seit jeher für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Den Beschäftigten sollen guten Rahmenbedingungen geboten werden, um die berufliche Einsatzfähigkeit möglichst unbelastet von familiär - organisatorischen Anforderungen zu halten. Die Angebote bieten nicht nur für die Arbeitnehmer Vorteile. Auch die TK als Arbeitgeber profitiert hiervon sowohl in wirtschaftlicher (z.B. Verringerung der Fehlzeiten) als auch in nicht-ökonomischer (z.B. Motivation, Loyalität) Hinsicht. Das umfassende Angebot beinhaltet unter anderem flexible Arbeitszeiten, Förderung der Teilzeitbeschäftigung sowie Fortbildungsangebote während der Elternzeit und seit November 2006 eine Kinder-Notfallbetreuung.

 

Es kann immer wieder vorkommen, dass die reguläre Kinderbetreuung ausfällt. Sei es, weil die Kita bestreikt wird oder weil die Tagesmutter krankheitsbedingt ausfällt. Der Ausfall der Betreuung ist regelmäßig mit einem Ausfall des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin am Arbeitsplatz verbunden, da sich in der kurzen Zeit häufig keine alternative Betreuungsmöglichkeit organisieren lässt. Daher hat die TK zunächst in ihrer Hamburger Hauptverwaltung und später auch in weiteren Dienststellen ein Eltern-Kind-Arbeitszimmer eingerichtet, das in solchen Notsituationen zur Verfügung. steht. In Hamburg ist das Eltern-Kind-Arbeitszimmer mit zwei PC-Arbeitsplätzen inklusive Telefon, einer Teeküche und einer Kinder(schlaf)ecke eingerichtet. Eine Grundausstattung an Spielmaterialien ist vorhanden. Das Kind sollte während der Arbeit im Eltern-Kind-Arbeitszimmer nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, da den Eltern die Aufsichtspflicht obliegt. Vor dem Hintergrund, dass nicht jede Art von Tätigkeit geeignet ist muss vorab - unabhängig davon ob ein konkreter Notfall vorliegt - mit dem Vorgesetzten abgeklärt werden, ob eine Nutzung des Eltern-Kind-Arbeitszimmers grundsätzlich möglich ist.

Aufgrund des vorhandenen Eltern-Kind-Arbeitszimmers sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TK nicht mehr gezwungen, bei einem Ausfall der regulären Betreuung, zu Hause zu bleiben. 

 

 

 

 


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