Beratungs- und Vermittlungsservice

 

Die Mutter Ihres Abteilungsleiters erleidet plötzlich einen Schlaganfall und wird in Zukunft auf intensive Betreuung angewiesen sein. Wo findet er in dieser schwierigen Situation nun schnell einen Betreuungsplatz im Pflegeheim? Wie bekommt er finanzielle Unterstützung vom Staat?

  

Die meisten Mitarbeiter/innen werden bei einer dauerhaften  Erkrankung eines Familienmitgliedes zum ersten Mal mit dem Thema „Pflege“ konfrontiert. Dies nimmt aber viel Zeit und Energie in Anspruch.

 

Ein Beratungs- und Vermittlungsservice durch Ihr Unternehmen kann dabei helfen, die Belastung für die pflegenden Angehörigen zu reduzieren. Diese Dienstleistung kann bei Bedarf auch an externe Berater ( z.B. lokale Bündnisse für Familie, Krankenkassen, etc.) übertragen werden.

 

Mit Hilfe des Beratungs- und Vermittlungsservice bietet Ihr Unternehmen seinen Mitarbeitern/innen beispielsweise schriftliche Informationen zur Pflegeversicherung, zum Umgang mit dem medizinischen Dienst oder zu Finanzierungsmöglichkeiten an.

 

Darüber hinaus kann es z.B. bei der Vermittlung von Betreuungsplätzen und/oder ambulanten Pflegediensten vor Ort behilflich sein.

 

Nicht selten bringen jedoch schon Adressen von hauswirtschaftlichen Diensten, wie Reinigungshilfen, Gartenhilfen und/oder einer Einkaufshilfe spürbare Entlastung für Ihre Mitarbeiter.

 

Die geringen Kosten für die Vermittlung werden dabei von Ihrem Unternehmen getragen und können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Der/Die Mitarbeiter/in zahlt dann (teilweise oder ganz) für die beanspruchten Leistungen, wie etwa den Pflegedienst.

 

Ihr Unternehmen stärkt damit den pflegenden Angehörigen in dieser komplizierten Lebensphase den Rücken und profitiert von Mitarbeitern/innen, die sich auf ihre Arbeit konzentrieren können!

 


Foto von Jantje Ohlroggen

 

"Aufgrund des vorhandenen Eltern-Kind-Arbeitszimmers sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TK nicht mehr gezwungen, bei einem Ausfall der regulären Betreuung, zu Hause zu bleiben."

 

Jantje Ohlroggen, Gleichstellungsbeauftragte der Techniker Krankenkasse, über das Eltern-Kind-Arbeitszimmer

 

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