Gleitzeit

 

Eine bekannte und einfache Form der Arbeitszeitflexibilisierung ist die Gleitzeit. Dabei können Ihre MitarbeiterInnen Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit relativ flexibel selbst festlegen, solange sie sich in einem vorgegebenen Zeitrahmen bewegen oder die Anwesenheit innerhalb einer bestimmten Kernzeit gesichert ist.

 

Von der Einführung einer Gleitzeitregelung  kann auch Ihr Betrieb profitieren. Um eine möglichst optimale Nutzung dieser Regelung zu erlangen, empfiehlt es sich, den Zeithorizont möglichst weit zu spannen, z.B. von 6 Uhr bis 20 Uhr. Ihren Mitarbeitern/innen steht somit eine relativ lange Zeitspanne zur Erledigung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Arbeitsbeginn und -ende können sie individuell unter Berücksichtigung der vertraglichen Arbeitszeit bestimmen. Auf diese Art und Weise können z.B. berufstätige Mütter oder Väter den Arbeitsbeginn bzw. -ende ganz einfach an die Öffnungszeiten des Kindergartens oder der Schule anpassen.


Bei der Umsetzung der Gleitzeitregelung muss jedoch darauf geachtet werden, dass das reibungslose Funktionieren der Arbeitsabläufe jederzeit sichergestellt ist. Es muss also geklärt sein, dass zu festgelegten Kernzeiten immer eine Mindestbesetzung gewährleistet sein muss. Außerdem sollten regelmäßige Besprechungstermine immer so angesetzt werden, dass alle Mitarbeiter/innen anwesend sind und daran teilnehmen können.


Und welchen Nutzen hat nun Ihr Unternehmen davon? Ganz einfach: Durch die daraus resultierende längere Erreichbarkeit für Ihre Kunden steigern Sie ganz nebenbei die Attraktivität Ihres Betriebes.

 

  


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seit 1998 betreiben wir eine firmeneigene Kindertagesstätte auf der Grundlage der Waldorfpädagogik."

 

Rudolf Frisch

Weleda AG, Mitglied der Geschäftsleitung

 

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