Zuschuss zur Kinderbetreuung

 

Um Mitarbeiter/innen bei den Kosten für die Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen, denken viele Unternehmer/innen meist als Erstes an eine Gehaltserhöhung. Dieser Bonus ist jedoch nicht immer die für den Betrieb und die Eltern beste Art der finanziellen Unterstützung.

 

Ein Steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung kann vom Unternehmen zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden. Diese „Finanzspritze“ ist hierbei für die Betreuungskosten der Kinder (Kinderkrippe, Babysitter, etc.) zweckgebunden und kann von Ihnen völlig frei festgelegt werden.

 

Falls die zu betreuenden Kinder bereits im Schulalter sind, kann Ihr Unternehmen den gewährten Zuschuss dennoch als Betriebskosten steuerlich absetzen.

 

Der Vorteil für Ihre Mitarbeiter/innen: Unterm Strich bleibt ihnen mehr vom Geld als bei einer Gehaltserhöhung, da sie für den Zuschuss keine Steuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

 

Der Vorteil für Ihr Unternehmen: Auch Sie sparen anders als bei einer Gehaltserhöhung die Sozialversicherungsbeiträge.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seit 1998 betreiben wir eine firmeneigene Kindertagesstätte auf der Grundlage der Waldorfpädagogik."

 

Rudolf Frisch

Weleda AG, Mitglied der Geschäftsleitung

 

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