Finanzierungshilfen
Unternehmen, die sich entschlossen haben, ihre Mitarbeiter/innen durch eine familienfreundliche Unternehmenspolitik zu unterstützen, können auf eine Vielzahl von praxiserprobten Lösungen zurückgreifen.
Hierbei erhalten die Betriebe auch staatliche Unterstützung, da gewisse Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie z.B. Zuwendungen für Mahlzeiten, Kinderbetreuungskosten und Kosten für die Betreuung bei Pflegebedürftigkeit, als Betriebsausgaben auch steuerlich berücksichtigt werden.
Nähere Informationen zu steuerlichen Gesichtspunkten finden Sie hier.