Schwangerschaft und Elternzeit
Ihre Projektleiterin ist schwanger geworden. Ein freudiges Ereignis, das jedoch sowohl die zukünftige Mutter, als auch Ihr Unternehmen vor eine gewisse Herausforderung stellt:
Was müssen Sie als Arbeitgeber nun beachten? Wie kann man die etablierte Kraft ersetzen?
Wie ist die Elternzeit geregelt und wie verläuft der Wiedereinstieg am besten?
Sicherlich wird zunächst eine dauerhafte Umorganisation des Arbeitsablaufs notwendig, da Schwangere allgemein weniger belastbar sind. Auch besonders anstrengende Tätigkeiten (schweres Heben und Tragen, häufige Dienstreisen, etc.) sowie Mehrarbeit und Nachtdienste sind unter Umständen auf Grund des Mutterschutzes nicht erlaubt.
Auf alle Fälle sollten Sie die Rückkehr Ihrer Mitarbeiterin an den Arbeitsplatz möglichst frühzeitig planen. Denn diese unternehmerische Weitsicht nützt nicht nur der jungen Mutter, sondern letztendlich auch Ihrem Betrieb: