Elternteilzeit

 

Nach der Geburt ihres Kindes haben sowohl der Vater als auch die Mutter die Möglichkeit, Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen. Dabei arbeitet der Mitarbeiter/in maximal 30 Stunden pro Woche. Es müssen jedoch hierbei unbedingt die näheren gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden.

 

Ihr Mitarbeiter/in verliert durch die Elternteilzeit nicht vollkommen den Kontakt zu seinen/ihren Kollegen/innen, bleibt somit im Job und kann dadurch größere Einkommensverluste vermeiden.

 

Ihr Unternehmen wiederum spart Dank der frühzeitigen Rückkehr des frisch gebackenen Vaters/der frisch gebackenen Mutter viel Zeit und Geld bei der Suche und der Einarbeitung eines geeigneten Ersatzes!

 

 


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"Familienfreundliche Maßnahmen zahlen sich aus"

 

Dirk Viertel, Geschäftsführer der MEGWARE Computer GmbH
über Urlaubsregelungen in einem IT-Unternehmen

 

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