Elternteilzeit
Nach der Geburt ihres Kindes haben sowohl der Vater als auch die Mutter die Möglichkeit, Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen. Dabei arbeitet der Mitarbeiter/in maximal 30 Stunden pro Woche. Es müssen jedoch hierbei unbedingt die näheren gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden.
Ihr Mitarbeiter/in verliert durch die Elternteilzeit nicht vollkommen den Kontakt zu seinen/ihren Kollegen/innen, bleibt somit im Job und kann dadurch größere Einkommensverluste vermeiden.
Ihr Unternehmen wiederum spart Dank der frühzeitigen Rückkehr des frisch gebackenen Vaters/der frisch gebackenen Mutter viel Zeit und Geld bei der Suche und der Einarbeitung eines geeigneten Ersatzes!