Wir über uns
Allgemein
EQUAL-Ostbayern ist eine regionale Initiative für Arbeit und Beschäftigung in den Landkreisen Cham, Freyung-Grafenau, Passau und Regen sowie der Stadt Passau. Ziel der Initiative ist die Förderung von benachteiligten Gruppen des Arbeitsmarktes sowie die Förderung des Lebenslangen Lernens, vor allem in Kleineren und Mittleren Unternehmen. Im Projektverbund werden verschiedene Qualifizierungs-, Beratungs- und Vernetzungsprojekte durchgeführt.
Neben der Qualifizierung und Beratung von benachteiligten Zielgruppen beschäftigt sich EQUAL-Ostbayern auch mit folgenden Themen: Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Empowerment, Integration von Benachteiligten und die Schaffung eines regionalen Arbeitsmarktnetzwerkes.
Zur GmbH
Die EQUAL-Ostbayern-GmbH wurde 2002 von den Landkreisen Cham, Freyung-Grafenau, Passau und Regen, der Stadt Passau sowie deren regionalen Volkshochschulen gegründet. D. h. alle Gesellschafter sind kommunale Gebietskörperschaften oder Einrichtungen.
Die GmbH, die auf Wunsch des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung gegründet wurde, hat ihrem Gesellschaftsvertrag zur Folge folgenden Gegenstand:
Dieser Gesellschaftszweck wird von den beteiligten kommunalen Körperschaften im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben verfolgt.“
Zur Finanzierung der GmbH
Die GmbH ist nicht gewinnorientiert, wie aus dem Gegenstand des Unternehmens klar hervorgeht.
Die Geschäftsstelle der EQUAL-Ostbayern-GmbH wird ausschließlich über Mittel des Europäischen Sozialfonds im Rahmen des EU-Förderprogramms EQUAL finanziert. Bei diesen Zuschüssen handelt es sich um die Rückerstattung tatsächlich getätigter Ausgaben, wobei die Zuwendungen zweck- und projektgebunden sind, d.h. nur für die Realisierung der im Antrag festgelegten Ziele und Ausgaben herangezogen werden können. Diese geplanten Ausgaben mussten im Vorfeld des Antragsverfahrens sehr detailliert für die nächsten 3 Jahre dargestellt werden. Aktivitäten und Ausgaben, die nicht im Antrag vorgesehen waren, können nicht über diese bewilligten EU-Mittel finanziert werden. Zusätzliche ESF-Mittel aus dem EQUAL-Programm sind ebenfalls ausgeschlossen. Für neue Aktivitäten und damit zusammenhängende Ausgaben müssen andere Finanzierungsquellen herangezogen werden, wobei die beteiligten Kommunen und Volkshochschulen eine Nachschusspflicht im Gesellschaftervertrag ausgeschlossen haben.
- Die Verknüpfung der Ressourcen und Kompetenzen aller beteiligten Akteure zu einem gemeinsamen integrierten Ansatz bei der Bekämpfung von lokalen Ungleichheiten und Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt,
- insbesondere auch die Durchführung und Umsetzung des EU-Förderprogramms EQUAL und möglicher Nachfolgeprogramme bzw. der im Zusammenhang stehenden Programme und Organisation und Durchführung von Beratungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen,
- die damit zusammenhängende Verwaltung und Bewilligung von Fördermittel an Projektträger und deren ordnungsgemäße Abrechnung gegenüber dem Förderungsgeber.