Inhouse Betreuung

 

Wenn sich selbst eine Familienkrippe oder eine Minikita wegen der geringen Kinderzahl nicht lohnen würden, können Sie ihren Mitarbeitern/innen zumindest eine Inhouse-Betreuung ermöglichen. Für die Eltern bedeutet dies ganz einfach die Erlaubnis, die Kinder mit in den Betrieb nehmen zu dürfen. Ob dies nun lediglich in Notfällen gestattet ist (Ausfall der Tagesmutter, Schulferien, Krankheit des Kindes etc.), oder Ihr Betrieb generell auch den „Kleinsten“ offen steht, bleibt Ihnen überlassen.

 

Die Formen der Inhouse- Betreuung in Ihrem Unternehmen sind vielfältig: Sie reichen von der bloßen Einrichtung einer kleinen Spielecke, über die Möglichkeit für die Eltern, mit den Kindern in der Kantine zu speisen, bis zur organisierten Hausaufgabenbetreuung in den Betriebsräumen. Gemein ist ihnen aber allen der große Nutzen für die Eltern!

 

Damit der Arbeitsablauf im Büro trotz der kleinen Gäste weiterhin funktioniert, sollten Sie mit den Eltern vorab klären, dass sie selbst für ihre Kinder verantwortlich sind.

 

Diese Offenheit Ihres Betriebes danken Ihnen nun wiederum Ihre Mitarbeiter/innen beispielsweise dann, wenn es darum geht, an außerplanmäßigen Veranstaltungen teilzunehmen, oder eher aus der Elternzeit zurückzukehren!

 


 Jochen Loy, Baumüller Holding gmbH & Co KG

„Von gut ausgebildeten Arbeitskräften profitieren Wirtschaft und Gesellschaft“

Jochen Loy, Mitglied der Geschäftsführung der Baumüller Holding GmbH & Co. KG, über die Gestaltung einer familienfreundlichen Personalpolitik bei einem international tätigen Mittelstandsunternehmen

 

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