Sonderurlaub


Die Tochter eines Mitarbeiters erkrankt plötzlich schwer und der alleinerziehende Vater möchte einige Wochen zu Hause bleiben, um sein Kind zu pflegen. Der Vater Ihrer stellvertretenden Vertriebsleiterin erleidet einen Schlaganfall. Ihre Mitarbeiterin muss nun die Versorgung des bettlägrigen Vaters organisieren, ein zuverlässiges Heim finden, die Formalitäten mit der Pflegeversicherung regeln und und und. Oder kann sie sich doch zusammen mit ihrem Bruder zu Hause um den Vater kümmern?

Sie weiß es noch nicht. Sicher ist nur, dass sie erst einmal etwas Zeit braucht.


Es gibt viele Fälle, in denen sich von heute auf morgen alles ändern kann und das Privatleben neu organisiert werden muss. Zu den emotionalen Herausforderungen kommt ein Zeitproblem: Der oder die Betroffene will oder kann nicht den Jahresurlaub zur Regelung der neuen Situation verwenden.


In solchen Notfällen und familiären Engpässen kann ein unbezahlter Sonderurlaub für die Mitarbeiter/innen überaus hilfreich sein. In diesem Falle müssen jedoch die Modalitäten vorab, d.h. ehe überhaupt ein Notfall eintritt, klar geregelt sein. So sollte zum Beispiel Einverständnis darüber herrschen, dass die Nutzung eines Sonderurlaubes lediglich für (familiäre) Notfälle vorgesehen ist und keinesfalls als Erholungsurlaub „missbraucht“ werden darf.


Dieses Entgegenkommen Ihrerseits ist jedoch nicht nur eine große Hilfe für die Betroffenen. Auch Ihr Unternehmen profitiert von diesem unbezahlten Sonderurlaub.

Müsste Ihre Fachkraft in dieser extremen Belastungssituation im Betrieb erscheinen, wäre er/sie ohnehin in Gedanken am Krankenbett der Tochter bzw. des Vaters und die Arbeitsqualität würde leiden. Die extreme Doppelbelastung kann auch zu gesundheitlichen Problemen führen, denen durch einen Sonderurlaub vorgebeugt werden kann.

Wenn Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter die privaten Probleme gelöst hat, wird er/sie mit neuer Kraft wieder da sein – und umso mehr Verständnis und Engagement zeigen, wenn es einmal gilt, in einer betrieblichen „Notsituation“ mit Überstunden auszuhelfen.


Der kurzfristige Arbeitsausfall kann eventuell auch über die Einstellung einer Zeitarbeitskraft abgefedert werden.

 



IFD

 

"Es ist auch in kleineren Unternehmen möglich, auf die Wünsche, Bedürfnisse und Notwendigkeiten von Mitarbeitern mit Kindern Rücksicht zu nehmen." 

 

Jochen Prusko von der IFD gGmbH, Nürnberg

 

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