Betreuungszuschuss
Häufig reicht die finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung nicht aus, um die Ausgaben der Mitarbeiter/innen für die Pflege ihrer Angehörigen gänzlich zu decken. Insbesondere werden von ihr nicht alle hauswirtschaftlichen Leistungen, wie beispielsweise ein Botendienst, eine Gärtnerhilfe, oder ein Wäscheservice vollständig abgedeckt.
Dieser Service, der für die Pflegenden eine große Erleichterung darstellt, ist auf die Dauer jedoch teuer. Ihr Unternehmen kann den betroffenen Mitarbeitern/innen an dieser Stelle einen finanziellen Zuschuss für diese haushaltsnahen Dienstleistungen gewähren. Dadurch finden diese etwas mehr Zeit zur Erholung, was sich mit Sicherheit auch positiv auf ihre Leistung am Arbeitsplatz auswirkt!
Diese finanzielle Unterstützung durch Ihr Unternehmen kann zudem steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.