Arbeitszeitkonten
Ein weiteres Instrument zur Flexibilisierung und zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der MitarbeiterInnen ist ein sog. Arbeitszeitkonto. Dieses dokumentiert die Arbeitszeit der MitarbeiterInnen und stellt fest, ob sie von der vertraglich vereinbarten abweicht. Zuviele Stunden werden als "Guthaben", zuwenige als "Schulden" ausgewiesen; am Ende eines vereinbarten Zeitraums (z.B. ein Jahr) soll das Konto ausgeglichen sein.
Dies ermöglicht den KollegInnen bei guter Abstimmung untereinander eine flexiblere Zeiteinteilung (in einem vorher festgelegten Rahmen) sowie das Ansammeln von Guthaben, welches zu einem späteren Zeitpunkt z.B. durch ein paar zusätzliche Wochen für die Kinderbetreuung in den Ferien ausgeglichen werden kann. Auch unerwartete Ereignisse wie z.B. eine Erkrankung in der Familie können durch Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto aufgefangen werden.
Dadurch profitiert der Arbeitgeber, weil so die Kosten für Überstundenausgleich oder Kurzarbeit entfallen. Gleichzeitig motivieren Sie damit Ihre MitarbeiterInnen und machen Arbeits- und Urlaubszeiten besser kontrollier- und planbar.